„Es darf demonstriert werden!“- Grüne Jugend Hessen darf den Flashmob am Karfreitag in Wiesbaden abhalten!

Der Landesvorstand der Grünen Jugend Hessen hat heute vom Verwaltungsgericht bestätigt bekommen, dass die Durchführung eines Flashmobs am Karfreitag rechtsmäßig ist. Das Recht auf eine politische Demonstration ist auch an diesem Tag gewährleistet. „Wir freuen uns sehr, dass das Verwaltungsgericht uns hier Recht gibt, hätten aber auch nichts anderes erwartet. Für uns ist es dennoch wichtig, dass die christliche Andacht an diesem Tag nicht gestört wird.“, fügten Kaya Kinkel und Benjamin Weiß, Vorsitzende der Grünen Jugend Hessen an. Nachdem letztes Jahr die Ordnungsbehörde Frankfurt am Main bestätigt hat, dass es sich beim Aufruf der Grünen Jugend Hessen um eine politische Demonstration und nicht um eine Tanzveranstaltung handelt, ist mit dem heutigen Urteil klar: Der Protest gegen das Tanzverbot darf auch am Karfreitag stattfinden.

Der Landesvorstand der Grünen Jugend Hessen ruft daher auf, sich dem Flashmob am Karfreitag anzuschließen in Wiesbaden anzuschließen. Dieser findet am 6. April von 12 bis 13 Uhr am Derneschen Gelände in Wiesbaden statt. Damit die religiöse Andacht nicht gestört wird, wollen wir in Stille unseren Protest kundtun.

Alle TeilnehmerInnen sollen ihren MP3 Player mit ihrer Lieblingsmusik mitnehmen. Von der Ordnungsbehörde wurde ein Tanz-Flashmob verboten, trotz dass dieser als politische Demonstration und nicht als Tanzveranstaltung gilt. Eine genaue Definition, was als Tanzen gilt wurde aber nicht gegeben und so ist jedem Teilnehmer und jeder Teilnehmerin überlassen, was Tanzen ist und was nicht.

Wer demonstriert bricht das Gesetz - Grüne Jugend Hessen besteht per gerichtliches Eilverfahren auf das Demonstrationsrecht

Anstatt nur eingeschränkt erlaubt, wird die angekündigte Demonstration der Grünen Jugend Hessen gegen das hessische Feiertagsgesetz am Freitag in Wiesbaden komplett verboten. Laut des hessischen Feiertagsgesetzes dürfen an den sogenannten „stillen Feiertagen“ zwar keine Tanzveranstaltungen stattfinden, die Versammlungsfreiheit ist allerdings nur eingeschränkt, nicht verboten. Daher rief die GJH am vergangenen Freitag zur Demonstration auf. „Durch eine stille Demonstration Freitagmittag wird keinerlei Gottesdienst gestört.“ stellen die beiden Vorsitzenden Kaya Kinkel und Benjamin Weiß klar. „Die von uns geplante Demonstration soll darauf hinweisen, dass das hessische Feiertagsgesetz, dass 1971 eingeführt wurde, dringend überarbeitungsbedürftig ist. Dass die Stadt ohne jegliche Grundlage unsere Demonstration verbietet, zeigt, dass bei dem Gesetz niemand durchsteigt“, so die beiden Vorsitzenden weiter. Besonders verwundert zeigt sich der Landesvorstand über das Verbot vor dem Hintergrund, dass das Gesetz öffentliche Veranstaltungen, die dem überwiegenden Interesse der Politik und Volksbildung dienen, ausdrücklich erlaubt. Der Landesvorstand der Grünen Jugend Hessen hatte im letzten Jahr gerichtlich bestätigt bekommen, dass eine Tanzdemo, wie sie letzten Karfreitag auf dem Römerberg stattfand, eine politische Demonstration und keine Tanzveranstaltung ist.
„Uns geht es nicht darum, die christliche Andacht zu stören. Vielmehr möchten wir von unseren Rechten als Bürgerinnen und Bürger Gebrauch machen und durch die Demonstration erreichen, dass endlich eine Überarbeitung des veralteten Gesetzes diskutiert wird.“ so die beiden Vorsitzenden abschließend.

Landesmitgliederversammlung in Wiesbaden vom 17. bis 18. Dezember

Liebe Freundinnen und Freunde!

Hiermit laden wir Euch recht herzlich zu unserer nächsten Landesmitgliederversammlung ein! Diese findet vom 17.-18.Dezember in der Jugendherberge Wiesbaden (Blücherstr.66-68) statt.
Bei der Landesmitgliederversammlung geht es um die Überarbeitung des Grundsatzprogramms. Wir wollen euch in den Workshops einen Raum zum Informieren und Diskutieren bieten und verstärkt inhaltlich Arbeiten. Außerdem stehen sowohl Nachwahlen für den Landesvorstand, sowie die Wahl der Schampusredaktion an.
Vor der eigentlichen LMV bieten wir noch eine KV-Schulung, ein Kommmunalotreffen sowie die SchatzmeisterInnen-Schulung an. Wer daran teilnehmen möchte gibt uns
bitte entsprechende Rückmeldung.

Frist für Bewerbungen und Anträge ist der 09.12.2011 um 08:00Uhr. Alles ist an die Landesgeschäftsstelle zu senden. Abgabeschluss für die Tischvorlage ist der 16.12.2011 um 08:00Uhr. Für Anträge u.ä., die bis zu diesem Zeitpunkt nicht in der Geschäftsstelle eingegangen sind, ist der/die AntragstellerIn selbst für die Vervielfältigung verantwortlich.

Reisekosten zur LMV werden wie üblich erstattet, bitte nutzt Gruppenkarten, bzw. das Hessenticket. Die Anreise per PKW kann nur in Ausnahmefällen erstattet werden.

Der Teilnahmebeitrag beträgt 10€ für zweitägige und 5€ für eintägige Teilnahme.

Die Anmeldung erfolgt über den Anmeldebogen, den ihr hier findet: Einladung zur LMV.
WICHTIG: Eine Zusage bei Facebook o.ä. ist keine offizielle Anmeldung!

Wer einen Schlafplatz in der Jugendherberge haben möchte, muss sich unbedingt in der Landesgeschäftsstelle (mail@gjh.de) zurückmelden! Sonst können wir nicht für einen Schlafplatz garantieren.

Wir freuen uns auf eine spannende, diskussionsfreudige und ergebnisreiche
Landesmitgliederversammlung!

Herzliche Grüße von
Kaya Kinkel, Benjamin Weiß, Lysanne Dobranz, Philip Reuber, Eva Reckhard, Alexander Unrath, Annika Funke und Kerstin Lyrhammer