17. April 2014

Tanzverbot endlich kippen – Grüne Jugend Hessen fordert Reform des hessischen Feiertagsgesetzes



Die Grüne Jugend Hessen (GJH) fordert die hessische Landesregierung auf, die überfällige Reform des hessischen Feiertagsgesetzes anzugehen. Dabei soll nach Vorstellung der Junggrünen vor allem das antiquierte Tanzverbot abgeschafft werden.

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„Bereits seit drei Jahren protestiert die Grünen Jugend Hessen gegen die veralteten Regelungen im hessischen Feiertagsgesetz. Nun ist es Zeit, dass die hessische Landesregierung eine Modernisierung des Gesetzes angeht.“, erklären Lisa Süß und Alexander Unrath, GJH-Vorsitzende. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass öffentliche Tanz- aber auch Sportveranstaltungen an bestimmten Feiertagen wie dem Karfreitag verboten sind. Süß und Unrath dazu: „Unser Ziel ist, dem Tanzverbot endlich ein Ende zu bereiten.“ Sie beziehen sich dabei auf die Passage des schwarz-grünen Koalitionsvertrags, welche lautet:

„Über die Aufrechterhaltung des mit dem Schutz der weiteren Sonn- und Feiertage verbundenen Tanzverbots werden wir in Dialog mit den Glaubensgemeinschaften treten. Wir wollen, dass alle Religionen ihre Feiertage ungestört und in würdigem Rahmen begehen können.

„Auch die Grüne Jugend Hessen legt dabei Wert auf gesellschaftlichen Dialog.“, betont Phillip Krassnig, Mitglied des Landesvorstands. Er weist darauf hin, dass die Grüne Jugend Hessen bereits letztes Jahr in Zusammenarbeit mit der evangelischen Pröbstin in Rhein-Main, Gabriele Scherle am Ostersonntag eine Diskussionsveranstaltung organisiert hat. „Die ungestörte Ausübung der Religionsfreiheit ist ein hohes Gut, das bewahrt bleiben soll. Das dafür jedoch das komplette öffentliche Leben lahmgelegt wird, steht in keinem Verhältnis. Stattdessen müssen auch die Interessen junger Menschen und der Clubbetreiber*innen im Diskussionsprozess gehört werden.“

Die Grüne Jugend Hessen spricht sich für die Abschaffung des Tanzverbots an allen Feiertagen aus. An den sogenannten stillen Feiertagen fordern wir die Beibehaltung auf öffentlichen Plätzen, aber nicht in den Räumen von privaten Unternehmer*innen. So wäre kein religiöses Andenken gestört, aber die Rechte nicht religiös geprägter Menschen nicht über Gebühr beeinträchtigt.

„Es geht uns um nichts mehr als um die Anpassung des Gesetzes an die aktuelle Gesellschaft. Das 20. Jahrhundert ist vorbei. Wer tanzen will, soll tanzen dürfen.“, so Süß und Unrath abschließend.



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