13. März 2020

LMV März 2020: Windkraft? Ja, auch vor meiner Haustür!



Die Klimakrise ist auch in Hessen angekommen: Ein Hitzesommer mit trockenen Feldern und abgestorbenen Wäldern auf der einen, Unwetter und Überschwemmungen auf der anderen Seite. Wir sind die erste Generation, die die Auswirkungen der menschengemachten Klimakrise so drastisch spürt und zugleich die letzte Generation, die etwas gegen die Klimakrise tun kann, bevor unumkehrbare Kipppunkte erreicht werden. Die Energiewende ist dabei ein wesentlicher Faktor und ein Kohleausstieg im Jahr 2038 viel zu spät!

Die GRÜNE JUGEND Hessen steht zu dem Ziel des hessischen Koalitionsvertrages 2018, zwei Prozent der Fläche als Windvorranggebiete auszuweisen. Derzeit sind in Hessen 1,85 Prozent der Fläche für Windenergie vorgesehen. Das ist der bundesweite Spitzenwert! Nur in Windvorranggebieten dürfen raumbedeutsame Windenergieanlagen aufgestellt werden. In diesen Vorrangflächen kommt es dann nicht mehr auf das „ob“ der Windkraftanlagen an, sondern auf das „wie“. Im Gegenzug bleiben 98% der Landesfläche frei von Windkraftanlagen. Durch diese Art der Planung werden die Anlagen, Emissionen und Konflikte gebündelt, sodass in der Regel mehrere Anlagen nebeneinander und nicht im ganzen Land verstreut stehen.

Eine pauschale, bundesweite Abstandsregelung von Windkraftanlagen von 1000 Metern lehnen wir, wie im Beschluss ”Förderung des Ausbaus der Windenergie in Hessen” bereits festgelegt, ab. Die in Hessen aufgestellten Regionalpläne müssen weiterhin Bestand haben, auch wenn bundespolitische Abstandsregelungen beschlossen werden.

Für einen schnelleren Ausstieg aus den fossilen Energieträgern ist es unumgänglich, mehr Windkraftanlagen zu errichten. Der Bau der Anlagen ruft immer wieder Diskussionen hervor, insbesondere bei Anwohner*innen, da die Einbindung der lokalen Bevölkerung oft ausbaufähig ist. Damit die Energiewende mehr Akzeptanz vor Ort erfährt, wollen wir eine Beteiligung von Anwohner*innen durch Energiegenossenschaften bei allen neuen Windparks in Hessen.

Elementar für die Errichtung neuer Windkraftanlagen ist die Beachtung von Umwelt-, Tier- und Denkmalschutz. Nur wenn diese beachtet werden, dürfen neue Anlagen sowie deren Infrastruktur genehmigt werden. Hierbei muss auch ein Bezug zu anderen umwelt-, tier- und denkmalschutzgefährdeten Bauten hergestellt werden. Windkraftanlagen sind zwar eine Gefahr für Vögel und andere Tiere, durch die Folgen der Klimakrise werden jedoch weitaus mehr Tiere sterben und Tierarten aussterben.

Die GRÜNE JUGEND Hessen fordert, für gerodete Flächen anderthalbmal so viele Ausgleichsflächen aufzuforsten, als für den Bau und Betrieb benötigt werden. Nach dem Abbau der Anlage, muss der ursprüngliche Bereich ebenfalls wieder aufgeforstet werden und die Anlagen rückstandslos entfernt werden.

Mit Bezug auf die Diskussionen um den Windpark im Reinhardswald ist für die GRÜNE JUGEND Hessen klar: Sofern alle Umwelt-, Natur- und Denkmalschutzbedenken ausgeräumt sind und sonst keine wichtigen Gründe dagegen sprechen, ist Windkraft im Wald eine gute und emissionsarme Möglichkeit der Energiegewinnung und muss entsprechend weiter gefördert und von der Landesregierung forciert werden. Klar ist, dass keine Windkraftanlagen im geschützten, sogenannten „Märchenwald“-Teil des Reinhardswaldes aufgestellt werden dürfen. Ausschließlich der forstwirtschaftlich bewirtschaftete Wald ist für Vorrangflächen vorgesehen.

Beschlossen am 08.03.2020 auf der Landesmitgliederversammlung in Darmstadt.



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