6. Mai 2015

GJH kritisiert Bundesratsinitiative zur Einführung eines Schutzparagraphen



Polizei in EinsatzuniformAm kommenden Freitag wird die hessische Landesregierung ihren Gesetzesentwurf zur Einführung eines neuen § 112 StGB, dem sogenannten Schutzparagraphen für Polizist*innen und Rettungskräfte in den Bundesrat einbringen. Die Grüne Jugend Hessen zeigt sich kritisch gegenüber einer solchen Gesetzesänderung. Dazu erklären die Landesvorsitzenden der Grünen Jugend Hessen, Ginan Osman und Thorben Sämann:

„Wir stehen der enormen Straferhöhung bei einem Angriff auf Polizist*innen von fünf auf zehn Jahre, mit dem Ziel, damit zukünftige Gewalttäter*innen abzuschrecken, sehr kritisch gegenüber. Denn kriminologische Studien zeigen klar, dass eine Straferhöhung nur zu einer sehr geringen Senkung von Kriminalität führt. Wer soweit radikalisiert ist, dass er Polizei und Feuerwehr angreift, schlägt vorher nicht im Gesetzbuch nach und überlegt es sich dann doch anders. Ein höherer Schutz der Beamt*innen lässt sich dadurch nicht gewährleisten!

Mit Blick auf die Praxis sehen wir die Gefahr, dass Demonstrant*innen bei der Wahrnehmung ihres Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit eingeschüchtert werden. Gerade in unübersichtlichen Aktionen des zivilen Ungehorsams, wie z.B. Sitzblockaden, ließe sich die neue Gesetzesfassung leicht gegen die Protestierenden verwenden. Besonders kritisieren wir, dass der Gesetzesentwurf keine Geldstrafen mehr vorsieht, sondern direkt Haftstrafen fordert.

Vera Strobel, Beisitzerin im Landesvorstand betont: „Wir verurteilen jegliche Form von Gewalt entschieden und treten für den Schutz von Polizei und weiteren Einsatzkräften ein. Der Gesetzesentwurf sieht jedoch alle Bürger*innen als potentielle Bedrohung der Staatsgewalt und spiegelt damit ein starres Schwarz-Weiß-Denken wider. Wir hatten gehofft, dass Schwarz-Grün dies mit der Einführung der Kennzeichnungspflicht beerdigt hätte.

Zusätzlich sehen wir es als sehr fragwürdig an,  einen Angriff auf Polizist*innen als größeres Unrecht anzusehen, als eine Körperverletzung gegenüber Menschen ohne öffentliche Aufgaben. Wir fordern die Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen Hessen auf, zu ihrer kritischen Haltung zurückzukehren und sich in diesem Sachverhalt zu Artikel 3 I des Grundgesetzes, der Gleichheit aller Menschen, zu bekennen und ihre Unterstützung für diese Bundesratsinitiative zu überdenken.“

Eine ausführliche Stellungnahme von uns findet ihr hier:

GJH Stellungnahme zu §112 StGB



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