15. April 2021

LMV April 2021: Sonderregelung: Kreisverbandsförderung aufgrund der Corona Pandemie



Die GRÜNE JUGEND Hessen möge beschließen, dass alle Kreisverbände (KVen) im Jahr 2021 eine KV Förderung in vollem Maße beantragen können, auch wenn sie im vorherigen Jahr weniger als 255€ ausgegeben haben.

Dieser Beschluss soll fortan gelten, solange die KVen finanzielle Einschnitte haben bzw. Ausgaben nicht getätigt werden können. Die Regeln zum Zeitraum der Beantragung für die KV-Förderung gelten weiterhin. Der Landesvorstand wird berechtigt diese Regelung nach eigenem Ermessen aufzuheben und muss hierüber im Landesfinanzrat informieren.

 

Beschlossen am 10.04.2021 auf der digitalen Landesmitgliederversammlung.



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