6. März 2017

LMV März 2017: Handydurchsuchungen von Geflüchteten nicht zulassen!



Wenn Geflüchtete zurzeit ohne Ausweisdokumente einreisen, verpflichtet sie das Aufenthaltsgesetz dazu, Dokumente, Unterlagen oder Datenträger vorzulegen oder auszuhändigen, die bei der Identitätsfeststellung helfen können. Bislang basierte dies in Bezug auf Datenträger trotz dieser „Verpflichtung“ auf Freiwilligkeit. Die Bundesregierung hat nun in einem „15 Punkte Plan zur schnelleren Abschiebung“ angekündigt, der vorsieht, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nun mit forensischer Software Mobilgeräten (Handys uä.) ohne Einwilligung von Geflüchteten auswertet. Eine solche Zwangsuntersuchung von Mobilgeräten lehnen wir ab, da dadurch tief in die Privatsphäre von Menschen eingedrungen wird und der Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen und beschnitten wird. Zudem lehnen wir es ab, dass Geflüchtete dazu aufgefordert werden, ihre Passwörter herauszugeben oder selbst die Geräte zu entsperren. Niemand muss in Deutschland ein Passwort herausgeben oder bei der Entschlüsselung des eigenen Gerätes helfen, dieser Grundsatz darf für Geflüchtete nicht aufgeweicht werden.



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