19. November 2015

LMV November 2013: Rassismus durch Polizei und Sicherheitsdienste konsequent bekämpfen!



Die Grüne Jugend Hessen nimmt mit Erschrecken zur Kenntnis, dass in den letzten Monaten vermehrt rassistische Kontrollen und Übergriffe durch Polizei und Sicherheitsbeamt*innen bekannt wurden und sieht hierbei dringenden Handlungsbedarf.

Rückhaltlose Aufklärung von Vorwürfen unrechtmäßiger Polizeiarbeit!
Bei Vorwürfen unrechtmäßiger Polizeiarbeit haben alle Beteiligten ein Interesse an rückhaltloser Aufklärung. Aus diesem Grund fordert die Grüne Jugend Hessen die Einrichtung einer unabhängigen Stelle, die Vorwürfe von Rassismus und unverhältnismäßiger Gewalt durch Polizist*innen untersucht. Damit einher geht die Forderung nach einer wahlweise namentlichen oder anonymisierten individuellen Kennzeichnungspflicht von Polizeibediensteten. Zudem muss den einzelnen Polizist*innen ein*e unabhängige Ansprechpartner*in zur Verfügung stehen, an die sie sich bei Missständen werden können.

Racial Profiling den rechtlichen Boden entziehen!
Immer wieder werden Menschen allein aufgrund ihrer Hautfarbe verdächtigt und Polizeikontrollen unterzogen. Diese Praxis ist als „Racial Profiling“ bekannt und beschreibt die Personenkontrolle aufgrund körperlicher Merkmale. Diese menschenverachtende Praxis ist aber nicht allein im Verantwortungsbereich der Polizei zu suchen, sondern ist durch rechtliche Grundlagen, die auf diskriminierendes Handeln ausgelegt sind, legitimiert. So wurde Racial Profiling zwar im Oktober 2012 vom Oberverwaltungsgericht in Koblenz als gesetzeswidrig verurteilt, da es nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar sei, doch sowohl im Bundespolizeigesetz wie auch im Hessischen Polizeigesetz ist nach wie vor verankert, dass verdachtsunabhängige Kontrollen zur Abwehr illegaler Migration durchgeführt werden dürfen. Festgelegte Kriterien für diese selektiven Kontrollen gibt es nicht, wodurch äußere Merkmale als Kontrollkriterium naheliegen – wenn auch nicht offiziell.
Um Racial Profiling den gesetzlichen Boden zu entziehen, fordert die Grüne Jugend Hessen, die landes- und bundesgesetzlichen Regelungen abzuschaffen, die sogenannte „verdachtsunabhängige Personenkontrollen“ der Polizei erlauben. Darüber hinaus müssen Diskriminierungstatbestände, die von staatlichen Akteuren ausgehen, in den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§2) aufgenommen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die menschenverachtende Praxis des Racial Profiling, bei dem die Hautfarbe und nicht das Verhalten jemanden verdächtig macht, endlich beendet wird.
Feste Standards für private Sicherheitsunternehmen!
Auch private Sicherheitsunternehmen haben sich immer wieder für Vorwürfe rassistischer Übergriffe zu verantworten. Durch die zunehmende Privatisierung staatlicher Sicherheitsaufgaben ist es möglich geworden, dass private Sicherheitsunternehmen an die Stelle ehemaliger Polizeizuständigkeiten gerückt sind. Damit haben sie eine besondere Verantwortung und stehen häufig auch im Dienst staatseigener Unternehmen wie beispielsweise der Deutschen Bahn AG.

Die Grüne Jugend Hessen fordert staatseigene wie auch nicht-staatliche Unternehmen auf, nur mit Firmen zusammenzuarbeiten, die ihre Mitarbeiter*innen dazu anhalten, sich nicht rassistisch zu verhalten. Anti-Rassismus-Trainings und Deeskalations-Schulungen müssen Bestandteil der Ausbildung auch privater Sicherheitspersonen sein. Zudem sollten auch sie im öffentlichen Raum eine erkennbare, individuelle Kennzeichnung am Körper tragen, die eine Identifikation erleichtert. Sicherheitsdienste, die zunehmend als Polizeiersatz eingesetzt werden, sollten außerdem eine erhöhte Vertrauenswürdigkeit vorweisen und müssen daraufhin überprüft werden, ob sie Personen mit extremistischem Hintergrund beschäftigen.
Gleichzeitig erkennt die Grüne Jugend Hessen auch die soziale Situation vieler Sicherheitsangestellter. Sie sind meist nur kurz ausgebildet, werden schlecht bezahlt und sind gleichzeitig einem enormen Stress in Konfliktsituationen ausgesetzt. Hier müssen feste soziale Standards greifen sowie unabhängige Beratungs- und Betreuungsstellen eingerichtet werden.



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