5. Oktober 2016

Grüne Jugend Hessen begrüßt Novelle des Hessischen Schulgesetzes 



Anlässlich der gestern von der schwarz-grünen Koalition vorgestellten Novelle des hessischen Schulgesetzes erklärt die Grüne Jugend Hessen (GJH):

 

„Die von der Koalition vorgeschlagenen Änderungen in der Novelle des hessischen Schulgesetzes tragen eine deutliche grüne Handschrift“, freuen sich Sarah von Hagen und Thorben Sämann, Landesvorsitzende der GJH. „Insbesondere die Verankerung des Paktes für den Nachmittag im Gesetz ist ein wichtiges Signal für die Entwicklung hin zu den Ganztagsschulen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird erleichtert und die individuelle Förderung und die Chancengleichheit für Schüler*innen verbessert. Dazu trägt auch die Aufhebung der Differenzierungspflicht der Integrierten Gesamtschulen (IGS) bei. Ebenso begrüßen wir die Verankerung der Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 sowie die Möglichkeit der Gründung eigenständiger gymnasialer Oberstufen.
Darüber hinaus bewerten wir es positiv, dass keine reinen Hauptschulen mehr errichtet werden sollen, auch wenn wir eine direkte Abschaffung der Schulform als sinnvoller angesehen hätten. Diese Änderungen sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einem Bildungssystem, das den individuellen Menschen in den Mittelpunkt stellt, wie wir es schon lange fordern.
Nichtsdestotrotz sind die vorgeschlagenen Änderungen unserer Meinung nach nicht weitreichend genug. Wir hätten uns ein deutlicheres Signal vor allem bei der Schulorganisation und dem längeren gemeinsamen Lernen gewünscht. Die IGS erhalten in dem Gesetzentwurf zwar neue pädagogische Möglichkeiten, eine wirkliche Stärkung des Konzeptes sehen wir aber nicht. Ebenso hätten wir uns Verbesserungen bei der Organisation der Grundschulen gewünscht. Hier fordern wir beispielsweise schon lange eine flexible Eingangsstufe für alle Erstklässler*innen, um ihnen ihrem individuellen Lernstand entsprechend einen bedarfsgerechten Einstieg in die Schule zu ermöglichen und eine Verlängerung der Grundschule auf sechs Jahre. Die Einführung einer flexiblen Oberstufe, die die Möglichkeit bietet, das Abitur nach zwei, drei oder vier Jahren zu erwerben, sowie eine größere Wahlfreiheit bei den Leistungskursen, fehlen im Gesetzesentwurf ebenfalls.
Dennoch geht der Entwurf unserer Meinung nach in die richtige Richtung und wir erkennen die Schwierigkeiten an, die sich in einer Koalition mit so unterschiedlichen Vorstellungen von einem guten Bildungssystem ergeben.“, ergänzen die beiden Landesvorsitzenden.


← zurück