10. Juli 2022

LaBei Juli 2022: Ableistische Strukturen aufbrechen! Barrierefreiheit stärken



Die GRÜNE JUGEND Hessen begreift sich als inklusiver Verband, für uns heißt das auch: Ableistische Strukturen aufbrechen, Zeit für echte Inklusion!

Dafür setzen wir uns für mehr Barrierefreiheit ein. Barrierefreiheit heißt für uns, dass alle Menschen bzw. hier konkret Menschen mit Behinderung, chronischen und/oder psychischen Erkrankungen und Neurodivergente[1] Personen ohne Beschwerden und ohne fremde Hilfe an unserer Verbandsarbeit teilhaben können, für Posten kandidieren und Veränderungen mitgestalten.

Die GRÜNE JUGEND Hessen beschließt folgende Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit umzusetzen:

Bei der Kommunikation auf Social Media und bei der Planung und Durchführung von Veranstaltung:

  • Einfache Sprache verwenden
  • Abkürzungen vermeiden und bei Verwendung erklären bzw. auf ein Glossar verweisen
  • Anglizismen[2] vermeiden und bei Verwendung erklären
  • Auf Dauer-Großschreibung oder -Fettschreibung verzichten
  • Das schafft Barrieren ab für Menschen, die Screenreader nutzen
  • Es wird eine serifenlose, klare Schrift gewählt. Außerdem wird auf hinreichende Kontraste, Schriftgrößen und Farbwahl geachtet (z.B. Rot und Grün können eine Barriere für Menschen mit Rot-Grün Schwäche sein).

Bei Social Media hält der Landesbeirat der GRÜNE JUGEND Hessen fest (/rw), dass

  • Sämtliche Bilder auf allen Plattformen (Instagram, Telegram, Signal, usw.) und in Mails mit Bildbeschreibungen versehen werden
  • Diese Bildbeschreibungen alle relevanten Informationen enthalten
  • Videos Untertitel haben
  • Triggerwarnungen und Inhaltshinweise gesetzt werden
  • Triggerwarnungen werden durch TW gekennzeichnet und bei konkreter Darstellung und Beschreibung von möglicherweise retraumatisierenden[3] Ereignissen verwendet wie z.B. Sexualisierte Gewalt, Rassismus, Ableismus usw.
  • Inhaltshinweise werden bei Nennung von möglicherweise sensiblen Inhalten genannt. In Abgrenzung zu Triggerwarnungen geht es in dem behandelten Inhalt allgemein um sensible Inhalte.
  • Die Unterscheidung ist hier relevant, weil Triggerwarnungen nicht falsch verwendet werden dürfen. Sonst können Betroffene sich nicht auf Triggerwarnungen verlassen. Zwar sind Triggerwarnungen oft unvollständig, aber sie sind zumindest eine Unterstützung.
  • Ironie soll durch /Ironie und Redewendungen durch /rw markiert werden

Bei Veranstaltungen (z.B. AK[4]-Treffen, Vernetzungstreffen, Workshops, LMV[5], usw.):

  • soll auf ausreichend Pausenplanung geachtet werden
  • Ein möglicher Richtwert wäre eine kurze Pause (ca. 5 min.) nach 60 min einzulegen, dies gilt für Präsenz, hybrid und online Veranstaltung
  • soll, wenn vorhanden, am Anfang der Veranstaltung auf einen Ruheraum hingewiesen werden. Es wird ganz klar gemacht, dass es in Ordnung ist den Veranstaltungsraum zu verlassen.
  • Das hilft Menschen mit Restless Leg Syndrom, neurodivergenten Menschen, usw.
  • sollen die Teilnehmenden ein mündliches und schriftliches Fazit am Ende von Workshops, Vorträgen und Diskussionsrunden oder im Nachgang bekommen
  • sollen Referierende über Barrierefreiheit informiert werden. Damit können sie sich auch entsprechend vorbereiten und ihre Workshops und Beiträge möglichst barrierearm gestalten.
  • Z.B. können Präsentationen und Materialien im Voraus an die Teilnehmenden zugesendet werden. So können Teilnehmende auch Bildbeschreibungen für relevante Grafiken erhalten.
  • wird Referierenden die notwendige Technik zur Verfügung gestellt.
  • Werden bei vorab gefilmten Grußwörtern und Videos Untertitel eingeblendet.
  • wird (z.B. durch das Präsidium) auf einen möglichst ruhigen Hintergrund mit wenig Nebengeräuschen geachtet
  • Dies ist für Menschen mit Hörbehinderungen und auch bei chronischen Kopfschmerzen förderlich
  • werden Zeitgrenzen gesetzt („Veranstaltung endet spätestens…“) und auch möglichst eingehalten.
  • Dies ist besonders für neurodivergente Personen und Personen mit Assistenz relevant
  • sollen visuell dargebotene Informationen (Präsentationen, Anträge, usw.) im Vorhinein möglichst zur Verfügung stehen. Falls dies nicht möglich ist, müssen relevante Details akustisch dargeboten werden
  • Das ist wichtig für z.B. sehbehinderte Menschen
  • werden Bildungsangebote, Workshops und LMV hybrid angeboten. Eine Teilnahme für alle soll sowohl in Präsenz als auch Digital ermöglicht werden.
  • sollte darauf geachtet werden, dass die gewählte Plattformen ausreichend barrierefrei ist
  • Soll eine Dolmetschung für Gebärdensprache oder Schriftdolmetschung in einem für alle öffentlichen Pad[6] per Anfrage zur Verfügung gestellt werden können. Diese soll ab der Einladung angefragt werden können. Mindestens 3 Tage vor der Veranstaltung muss die Anfrage eingegangen sein.
  • Ist darauf zu achten, dass die Dolmetschenden einen speziellen Bereich zur Verfügung haben und auch online übertragen werden.
  • Wird auf Rückzugsorte geachtet. Hiervon profitieren z.B. neurodivergente und / oder psychisch kranke Personen
  • Falls eine Übernachtung vorgesehen ist (z.B. bei Landesmitgliederversammlungen):
  • wird im Vorhinein abgefragt, welche Schlafmöglichkeiten benötigt werden. Menschen mit Behinderung wird ohne erhöhten Aufpreis ein Zugang zu wirklich rollstuhlgerechten Betten und Zimmern ermöglicht
  • Viele Jugendherbergen und insbesondere Campingplätze sind nicht ausreichend barrierefrei. Eine teilweise Übernahme von anfallenden Kosten einer barrierefreien Übernachtung erstattet die GRÜNE JUGEND Hessen. Dabei liegt die Übernahme der Kosten bei 50%. Sollte es der Person nicht möglich sein die restlichen 50% zu tragen kann ein erweiterter Kostenrückerstattungsantrag gestellt werden. Im Zweifel entscheidet der Landesfinanzausschuss.
  • sind detaillierte Beschreibungen und zeitliche Rahmen für Workshops und Treffen wichtig. Dies ist relevant, wenn Menschen nur eine verkürzte Zeit teilnehmen können.
  • Wird der Faktor Barrierefreiheit bei der Auswahl des Veranstaltungsortes beachtet. Dazu gehört auch eine barrierefreie Anreisemöglichkeit. Die genauen Informationen über die Veranstaltung müssen den Mitgliedern bekannt sein und in der Einladung ausgeführt werden. Ein einfacher Satz wie „Die LMV ist barrierefrei“ ist hier nicht ausreichend. Die barrierefreien Angebote werden konkret benannt: rollstuhlgerechte Zugänge, Übersetzungen in Gebärdensprache, Rückzugsraum, inklusive Schlafmöglichkeiten, usw. Auch eine Beschilderung der barrierefreien Zugänge sind vor Ort anzubringen.
  • Beschilderung sind gut lesbar, in genügender Größe und angemessener Höhe anzubringen
  • Teilhabe heißt auch, dass die GRÜNE JUGEND Hessen auf möglichst gemeinsame Eingänge achtet, statt das Menschen mit Behinderung stets große Umwege gehen müssen.
  • Muss der Zugang zum Mikrofon barrierearm sein, d.h. hier konkret, dass es bei Bühnen eine Rampe gibt und wenn möglich ein höhenverstellbares Redepult zur Verfügung steht
  • soll es möglich sein zusätzliche Redezeit zu beantragen als Mensch mit Behinderung. Dies kann vorab geschehen oder beim Präsidium gestellt werden. Das wird in der Zeitplanung beachtet
  • Dies ist z.B. wichtig für Menschen mit Sprachstörungen, usw.
  • wird bei der Verpflegung auf Beschilderung geachtet z.B. für Allergene im Essen, wo es durch die GJH möglich ist.
  • gibt es eine*n Ansprechpartner*in für Barrierefreiheit im Vorbereitungs- und Planungsteam
  • sind bei der Planung von LMVen und LaBeis Menschen mit Behinderung, chronisch und psychisch kranke und neurodivergente Menschen mit einzubeziehen

Wir stehen hiermit nur am Anfang, unsere Strukturen nachzubessern. Dabei ist für uns klar: Barrierefreiheit heißt für jede*n Menschen mit Behinderung etwas anderes. Wir werden in der Zukunft weiter an unserer Barrierefreiheit arbeiten, damit sich auch Behinderte Menschen gerne bei uns engagieren und vollständige Teilhabe erfahren. Deswegen wollen wir uns Weiterbilden und Menschen mit Behinderung in unserem Verband stärken und ihnen eine Stimme geben (/rw).

Im Bereich Weiterbildung sind folgende Punkte umzusetzen:

  • Ableismus-Workshops für den Landesvorstand, das Awareness-Team und auch für Kreisverbände anbieten
  • Diese Workshops sind von Behinderten, chronisch/ psychisch kranken und/oder neurodivergenten Expert*innen gemacht.
  • Wir möchten Menschen mit Behinderung eine Vernetzung und einen Austausch ermöglichen. Dazu soll
  • Eine Vernetzungsgruppe auf Signal eingerichtet werden
  • Es im Rahmen einer LMV ein Vernetzungstreffen für Menschen mit Behinderung, chronischen/psychischen Erkrankungen geben
  • Ziel der Vernetzung Empowerment, Austausch und die Entwerfungen und Mitgestaltung eines inklusiveren Verband sein

Außerdem verpflichtet sich der LaVo in Zusammenarbeit mit der*die eigene*n Vielfaltspolitische*e Sprecher*in in einem Jahr auf dem Sommer-LaBei 2023 eine Evaluation durchzuführen. Darin soll konkret berichtet werden: aktuelle Umsetzung und Ergänzung um Ziele der Zukunft hinsichtlich von Barrierefreiheit.

Behinderte Menschen sind eine der größten marginalisierten Gruppen. Der Ableismus ist tief in der Gesellschaft verankert (/rw) und deswegen auch in unseren Strukturen wiederzufinden. Barrierefreiheit wollen wir nicht nur auf unseren Plakaten stehen haben, sondern Barrierefreiheit soll gelebt werden – auch in unseren Strukturen. Für uns ist klar: Inklusion ist ein Menschenrecht!

[1] Neurodivergent sagt aus, dass das Denken und Fühlen von der gesellschaftlich als „Norm“ angesehenen Weise abweichen. Welche Gruppen darunterfallen, ist umstritten. Unter fast alle Definitionen fallen autistische Menschen und Personen mit ADHS.

[2] Aus dem Englischen übernommene und oftmals „eingedeutschte“ Begriffe

[3] Also bestehende Traumata wieder hervorrufend, die Folgen bestehender Traumata verstärkend…

[4] Arbeitskreis = AK

[5] Landesmitgliederversammlung = LMV
[6] Ein Pad bezeichnet ein Dokument über das man mit z.B. einem Link Zugriff erhält. Dann kann man online sehen, was in dem Moment von anderen getippt wird und theoretisch selber mitschreiben.



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