LMV April 2015: Gerecht für alle – Mindestlohn nachbessern!
Die GRÜNE JUGEND Hessen begrüßt die Einführung des Mindestlohns von 8,50€ als einen ersten Schritt gegen Ausbeutung am Arbeitsplatz und für mehr Gerechtigkeit. Unwürdige Arbeitsverhältnisse, bei denen das Gehalt nicht ausreicht zum Leben, werden so verhindert. Doch das Mindestlohngesetz diskriminiert in unzulässiger Weise unsere junge Generation, denn Jugendliche unter 18 Jahren werden pauschal vom Mindestlohn ausgeschlossen. Die GRÜNE JUGEND Hessen verurteilt diese Ausnahme als unzulässigen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Wir fordern, dass der Mindestlohn unabhängig vom Alter für alle Menschen gilt! Genauso lehnen wir es ab, dass der Mindestlohn für Langzeitarbeitslose 6 Monate lang nicht gilt. Diese Regelung gibt die Möglichkeit eines „Drehtüreffektes“, sodass alle 6 Monate neue Langzeitarbeitslose eingestellt werden und somit der Mindestlohn ausgehebelt wird.
Praktikant*innen nicht ausbeuten!
Ein großes Anliegen ist der GRÜNEN JUGEND Hessen die Nachbesserung des Mindestlohngesetzes im Bereich Praktika. Bei freiwilligen Praktika, die nicht länger als 3 Monate dauern, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Mindestlohn, wenn sie der Berufsorientierung dienen oder ausbildungs- oder studienbegleitend geleistet werden. Wir fordern hier lediglich Praktika mit einer Dauer von maximal 6 Wochen zu befreien, dennoch hat der*die Praktikant*in in diesen 6 Wochen ein Anrecht auf Geld für Verpflegung und Reisekosten. Ebenfalls sehen wir eine Schwierigkeit bei der Bezahlung von Praktikant*innen die während ihres Studiums oder der Ausbildung ein Praktikum leisten müssen. Auch hier gilt der Mindestlohn nicht, da hier kein Arbeitsverhältnis besteht. Wir fordern die Bundesregierung auf sich für eine gerechte Bezahlung in diesem Bereich einzusetzen oder eine Erleichterung im Bereich BAföG anzustreben.
Kontrolle muss sein!
Die Einhaltung des Mindestlohns muss natürlich kontrolliert werden. Wir fordern, dass alle Zollämter dafür mit ausreichend Personal ausgestattet werden. Das Personal soll ausreichend geschult werden und Hinweise zur Nichteinhaltung des Mindestlohns sollen sensibel aber konsequent nachverfolgt werden. Beschwerden, dass die Führung eines Stundenzettels zu viel Bürokratie verursache oder dass Kontrollen des Zolles in Uniform und in aller Öffentlichkeit unangebracht seien, weisen wir entschieden zurück.
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