13. April 2021

LMV April 2021: Das Tierschutzrecht zugunsten der Massentierhaltungsindustrie durch ein Tierschutzrecht zugunsten des Tierschutzes ersetzen



Die GJ Hessen setzt sich für eine umfassende Verbesserung des Tierschutzrechts ein.

Wir fordern deshalb eine Anpassung des geschriebenen Tierschutzrechts an einen Tierschutzstandard, der Tiere tatsächlich als Mitgeschöpfe schützt und dem Verfassungsrang des Tierschutzes aus Art. 20 a GG sowie dem Wortlaut des § 1 S.1 TierSchG gerecht wird. Dazu fordern wir von Bundestag und Bundesregierung:

  • Maßnahmen zum Beginn und zur Förderung des Vollzugs des Qualzuchtverbotes bei Nutztieren zu unternehmen
  • Eine Reform des Tierschutzrechts, die die Zersplitterung durch exekutive Rechtsverordnungen behebt und sicherstellt, dass diese das Schutzniveau des formellen TierSchG nicht unterlaufen
  • Straftaten gegen das Tierwohl vom Nebenstrafrecht ins Kernstrafrecht (StGB) zu verschieben. Wir unterstützen weiterhin den Gesetzesentwurf BT-Drs. 19/27752 vom 22.03.2021 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir fordern von Landtag und Landesregierung folgende notwendige Schritte zu einer effektiven Durchsetzung des Tierschutzrechts zu unternehmen:

  • Die Einführung eines tierschutzrechtlichen Verbandsklagerechts, welches den Tierschutzverbänden alle Klagearten der VwGO zur Verfügung stellt
  • Eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Veterinärämter, um sie zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zur Sicherung des Tierschutzes zu befähigen

 

Beschlossen am 10.04.2021 auf der digitalen Landesmitgliederversammlung.



← zurück