28. März 2026

LMV März 2026: Warum wir unsere Referendare nicht verheizen dürfen



Egal wen man fragt, angehende Lehrkräfte bekommen das Referendariat sowohl von Referendar*innen als auch von fertig ausgebildeten Lehrkräften, als die schlimmste Phase ihres Lebens betitelt. In Zeiten des akuten Lehrkräftemangels und hohen Abbruchsquoten innerhalb des Lehramtsstudiums, ist es essenziell angehende Lehrkräfte in ihrer Berufswahl zu stärken und Abbruchquote zu verringern.

Das Referendariat ist durch den Föderalismus sehr unterschiedlich aufgebaut. In Hessen beträgt die Dauer des Referendariats 21 Monate, welche in vier Phasen gegliedert sind: eine Einführungsphase, welche drei Monate geht, zwei Hauptsemester und ein Prüfungssemester mit jeweils sechs Monaten. Referendare werden an einem Studienseminarstandort ins Dienstverhältnis berufen und an eine Schule abgeordnet. Zu leistender Unterricht sind zwischen 10 und 12 Unterrichtsstunden (exkl. Vor- und Nachbereitung), wobei zu dieser Arbeitsbelastung sowohl noch die regulären Dienstaufgaben einer Lehrkraft (z.B. Konferenzen, Elterngespräche und Teambesprechungen), als auch die Abgaben im Studienseminar sowie ein 21-monatiges zu führendes Portfolio und das Ausformulieren zweier berufliche Handlungssituation kommen. Dazu kommt die kontinuierliche Vor- und Nachbereitung der zwölf bewerteten Unterrichtsbesuche in den Hauptsemestern. Das bedeutet, dass ein*e Referendar*in im Schnitt alle drei Wochen in einer bewerteten Situation steckt. Zu diesen bewerteten Unterrichtsbesuchen kommen noch zwei verpflichtende unbewertete Unterrichtsbesuche. Die Grundlage der Bewertung der Unterrichtsbesuche erfolgt zwar nach dem Hessischen Referenzrahmen (https://hrs.bildung.hessen.de), jedoch nutzt nicht jedes Studienseminar diesen Referenzrahmen. Die führenden Kategorien sind: Fachlichen Kompetenzen, Überfachlichen Kompetenzen, Struktur und Lernklima und Umgang mit Heterogenität und Diversität. Diese Überkategorien inkl. ihrer konkreten Beschreibungen bieten eine Orientierung hinsichtlich der Frage, wie guter Unterricht zu sein hat und wie dessen Bewertung aussehen kann, jedoch ist die Gewichtung der einzelnen Punkte sowohl abhängig vom jeweiligen Studienseminar als auch von den Ausbilder*innen. Die fehlende Transparenz eröffnet den Spielraum einer willkürlichen und nicht nachvollziehbaren Bewertung, in der persönliche mit fachlicher Kritik verschmilzt und für Referendare oft keine klare Orientierung zur Verbesserung gegeben ist. Damit ist die Bewertung grundsätzlich abhängig von den Ausbilder*innen, was zur Folge hat, dass auch innerhalb eines Studienseminars keine objektive und transparente Vorstellung davon existiert, wie guter Unterricht im Referendariat auszusehen hat.

Auch die unzureichende Weiterbildung von Ausbilder*innen ist zu bemängeln. Ausbilder*innen in Studienseminaren sind lediglich verbeamtete Lehrkräfte, welche an das Studienseminar abgeordnet wurden. Dies bedeutet, dass es grundsätzlich keine Ausbildung zur Ausbildung von Lehrkräften gibt, wie es beispielsweise in der Luftfahrt üblich ist. Mit dieser Thematik wird auch nochmals die fehlende Objektivität in der Bewertung von Unterrichtsbesuchen deutlich, da Ausbilder*innen auf ihr eigenes, individuelles Wissen und ihre persönlichen Ansichten von »guten Unterricht« zurückgreifen. Eine Möglichkeit der Weiterbildung bietet der Fortbildungskatalog der Hessischen Lehrkräfteakademie.

  1. Unterrichtsbesuche

Aktuelle Situation: Unterrichtsbesuche werden ab dem ersten Hauptsemester bewertet. Offiziell erhält man keine Note, jedoch werden die Besuche dennoch bewertet. Diese erzeugen Druck und den direkten Anspruch an den »perfekten« Unterricht, obwohl Referendare möglicherweise zum ersten Mal vor einer Klasse stehen.

Unsere Forderung: Unterrichtsbesuche als Lerngelegenheit und nicht als Bewertungsgelegenheit. Die Anzahl der Unterrichtsbesuche sollen von 7 pro Halbjahr heruntergekürzt werden, damit die LiV bessere Möglichkeiten zur selbstständigen Weiterbildung hat und der damit verbundene Bewertungsdruckt entzerrt wird.

  1. Transparente Bewertung von Unterrichtsbesuchen

Aktuelle Situation: Bewertung erfolgt nach dem Hessischen Referenzrahmen, welcher nicht verpflichtend in allen Studienseminaren umgesetzt wird, wodurch Raum für Willkür und intransparente Bewertung geschaffen wird.

Unsere Forderung: Verpflichtende Verwendung des Hessischen Referenzrahmens in allen Studienseminaren, mit einer klaren Gewichtung der einzelnen Bereiche. Eine vorab Besprechung, auf was in einem Unterrichtsbesuch wert gelegt wird, kann auch zu mehr Transparenz in der Bewertungssituation führen. Ziel ist die Schaffung einer Bewertungssituation im zweiten Staatsexamen mit wenig Spielraum für subjektive Bewertung.

  1. Verpflichtende Weiterbildung von Ausbilder*innen

Aktuelle Situation: Ausbilder*innen brauchen keine zusätzliche Weiterbildung. Vor einer Abordnung sind lediglich Unterrichtsbesuche im eigenen Unterricht.

Unsere Forderung: Lehrkräfte, welche in Zukunft an das Studienseminar abgeordnet werden sollen, werden dazu verpflichtet an Weiterbildungsmaßnahmen der Hessischen Lehrkräfteakademie teilnehmen.



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