6. November 2017

LMV November 2017: Ohne soziale Leitplanken keine Koalition mit Grünen im Bund



Die Bundestagswahlen 2017 haben zu einer schwierigen politischen Lage geführt. Nachdem die SPD sich direkt nach dem desaströsen Wahlergebnis von jeglicher Verantwortung frei gemacht hatte und eine Regierungsbeteiligung kategorisch ausschloss, erschien als einziges ein Bündnis zwischen CDU, CSU, FDP und Grünen möglich. Die GRÜNE JUGEND Hessen kann es nachvollziehen, dass momentan Sondierungsgespräche geführt werden, um auszuloten, welche inhaltlichen Eckpfeiler gemeinsam vereinbart werden können.

Dennoch müssen aus dem beängstigend starken Wahlergebnis der Rechten die richtigen Lehren gezogen werden. Eine dieser Lehren ist, dass die soziale Spaltung in unserem Land zu einer Polarisierung der Gesellschaft geführt hat. So sind in Deutschland 15,7% der Bevölkerung von Armut betroffen, was bedeutet, dass sie weniger als 969€ im Monat zu Verfügung haben. Zudem leben ca. 2,7 Millionen Kinder und 2,7 Millionen älterer Menschen (über 60 Jahre) in Armut und sind damit von fast jeglicher gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen.

Die GRÜNE JUGEND Hessen fordert daher, dass soziale Gerechtigkeit zu einem zentralen Thema der Sondierungsgespräche und der – gegebenenfalls darauf folgenden – Koalitionsgespräche wird:

1. Kinderarmut

Wir fordern eine Kindergrundsicherung für alle Kinder. Diese muss bei mindestens 969€ im Monat liegen, sodass die Armutsgrenze überschritten wird. Zudem muss über die Einführung eines bedarfsgerechten Kindergeldes gesprochen werden.

2. Altersarmut

Wir fordern eine Garantierente für alle Menschen. Diese muss bei mindestens 969€ im Monat liegen, sodass die Armutsgrenze überschritten wird. Zudem brauchen wir die stückweise Einführung einer einheitlichen Rentenversicherung, in die alle Arbeitnehmer*innen einzahlen müssen.

3. Zugang zum Gesundheitssystem

Wir fordern äquivalent zur Rentenversicherung eine einheitliche Krankenversicherung für alle Menschen und eine Abschaffung der privaten Krankenversicherung. Beide Versicherungen sollten in einer allgemeinen Bürger*innenversicherung gebündelt sein.



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