Pressemitteilung: Landesmitgliederversammlung in Wetzlar

Am Samstag und Sonntag, den 26. und 27. Oktober 2019 fanden sich die Mitglieder der Jugendorganisation von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Hessen in der Jugendherberge Wetzlar ein. Dabei beschlossen sie, sich im nächsten halben Jahr intensiver mit dem Zusammenhang von ökologischer und sozialer Politik zu beschäftigen. Einstimmig wurde dabei der Leitantrag zur ökologisch-sozialen Transformation angenommen. In diesem Antrag werden Lösungen zu den drängenden Fragen unserer Zukunft, wie der Mobilitätswende, der Zukunft der Arbeit sowie dem Kampf gegen die Klimakrise gegeben.

Darüber hinaus wählten sie zum Teil eine neue Redaktion für das Mitgliedermagazin „Schampus“, welches zwei Mal im Jahr erscheint, und Delegierte für den Länderrat der GRÜNEN JUGEND Deborah Düring und Sascha Meier, Sprecherinnen der GRÜNEN JUGEND Hessen freuen sich über die erfolgreiche Landesmitgliederversammlung: „Diese Landesmitgliederversammlung zeigte erneut, dass wir als Jugendorganisation mit der Motivation, dem Willen und Mut, ausgestattet sind um ökologische als auch soziale Politik zusammenzubringen.“

Auch über die hohe Beteiligung an den vielen Debatten, zu einem Blumenstrauß an Themen, freuten sich die Sprecherinnen: „Wir haben gute Beschlüsse, wie beispielsweise zur Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund innerhalb der Parteistrukturen, gefasst und den Grundstein zum intensiveren Austausch mit anderen gesellschaftlichen Akteur*innen gelegt. Dies wollen wir im kommenden halben Jahr angehen.“

LMV Oktober 2019: Öffentliche Grundversorgung in öffentlicher Hand – Nein zu ÖPP!

Die GRÜNE JUGEND Hessen stellt fest, dass mittlerweile angefangen bei den Kommunen bis hin zum Bund viele dringend notwendige Investitionen in die Infrastruktur entweder verschleppt oder schöngerechnet werden; zum Beispiel durch sogenannte öffentlich-private-Partnerschaften (ÖPP).

ÖPP sind vertraglich vereinbarte Kooperationen zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen im Rahmen einer Zweckgesellschaft. Verschiedene Ressourcen (z.B. Know-How, Kapital, Personal) der beiden Partner sollen in der Theorie effizient zusammenwirken.

In der Praxis macht sich jedoch ein Zielkonflikt bemerkbar: Während die öffentliche Hand gemeinwohlorientiert haushalten soll, wollen Unternehmen Gewinne erwirtschaften. Durch die Beteiligung eines privaten Unternehmens werden Projekte langfristig teurer als nötig, nur kurzfristig sieht der öffentliche Haushalt etwas entspannter aus.

Dies ist weder finanzpolitisch nachhaltig noch generationengerecht. Aus diesen Gründen lehnt die GRÜNE JUGEND Hessen öffentlich-private-Partnerschaften ab. Die öffentliche Grundversorgung gehört in die öffentliche Hand.

Beschlossen am 27.10.2019 auf der Landesmitgliederversammlung in Wetzlar.

LMV Oktober 2019: Beteiligung von migrantischen Personen fördern – Für ein Diversity-Gremium in der GJH

Die politische und gesellschaftliche Beteiligung von Menschen mit Migrationserfahrungen ist in der Gesellschaft immer noch mangelhaft. Seit der Ankunft der Gastarbeiter*innen sind über drei Generationen vergangen und immer noch herrscht kein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Anteil in der Bevölkerung und dem Anteil am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben.

Migrantische Personen werden in unserer Gesellschaft systematisch marginalisiert. Die Partizipation scheitert dabei schon an dem grundlegenden Gefühl von Menschen mit Migrationshintergrund, kein Teil dieser Gesellschaft zu sein. Wenn beispielsweise ein*e Jugendliche*r der*die in Deutschland geboren ist, perfekt Deutsch spricht und hier sozialisiert wurde, gefragt wird, woher er*sie denn komme, dann antwortet er*sie z.B. aus Tunesien. Aber eigentlich kennt sich diese*r Jugendliche in Tunesien überhaupt nicht aus. Wo es das beste Essen gibt, welcher Ort am schönsten ist, wie mensch von A nach B kommt. Das sind alles Dinge die er*sie nur in Bezug auf Deutschland beantworten kann. Trotzdem wird ihm*ihr, aufgrund von struktureller oder gesellschaftlicher Diskriminierung abgeschrieben, Deutschland als Heimat zu bezeichnen, weil vielleicht das Äußere oder der Name nicht ins eigene Bild passt. Das Beispiel zeigt auf, dass Menschen mit Migrationshintergrund eine Identitätsbildung deutlich erschwert wird und dadurch Partizipation auch kaum gelingen kann.

Was wir verstehen müssen, ist, dass Integration immer zweiseitig passieren muss. Wenn wir Partizipation von sogenannten Migs* fördern wollen, müssen Plattformen geschaffen werden, die diese ermöglichen.

Menschen mit Migrationshintergrund und/oder Menschen aus anderen Kulturkreisen erleben in Deutschland immer noch rassistische Beleidigungen, werden Opfer von körperlicher Gewalt und all dies nur, weil sie in Deutschland leben. Wie der aktuelle Vorfall in der Frankfurter Polizei und der Anstieg an rechtsextremen Gewalttaten zeigt: Rassismus ist eine Tat, die täglich passiert.

Migrant*innen werden von einem großen Teil unserer Gesellschaft immer noch nicht als inkludierte Gruppe angesehen, sondern als Teil, der separat gestellt ist. Oftmals können sich Personen schlecht über diese Anfeindungen und Angriffe austauschen. Besonders in ländlichen Gebieten gibt es ein großes Defizit, was sichere Räume zum Austausch und zur Hilfe jenseits der eigenen Familie angeht. In vielen Bereichen im Leben erfährt mensch Ausgrenzung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, wie zum Beispiel im Bewerbungsverfahren, im Schul- und Arbeitsalltag und in der Öffentlichkeit. Sie kommen dadurch in eine Verkettung, die sie aus der teilhabenden Gesellschaft heraus- und in schlechtere Bildungs-, Arbeits- und Teilhabemöglichkeiten hineintreibt. Das erkennbare Problem ist, dass die Gesellschaft diese Gruppe marginalisiert und aus dem gesellschaftlichen und politisch aktiven Teil heraustreibt. Diese Unterrepräsentation findet sich auch in der GRÜNEN JUGEND wieder. Diesem Problem müssen wir entgegenwirken und betroffenen Personen mit einer großen Offenheit entgegentreten und zeigen, dass sie in die Mitte unserer Gesellschaft und unseres Verbandes gehören.

Würden wir den Anteil der Personen mit einem Migrationshintergrund vollständig vertreten wollen, müsste fast jedes Zweite unserer Mitglieder einen Migrationshintergrund haben. Dass dies nicht der Fall ist, merken wir bereits seit langem. Wir, die GRÜNE JUGEND Hessen, möchte das nicht hinnehmen. Wir wollen dafür sorgen, dass Deutsche nicht-deutscher Herkunft in der GRÜNEN JUGEND Hessen genauso repräsentiert sind, wie in der Gesellschaft. Dieser Prozess muss jetzt angestoßen werden. Dafür muss sich etwas an unseren Strukturen ändern. Hessen, welches eine besondere Migrant*innengeschichte hat, sollte damit vorstoßen. Dem möchten wir mit diesem Beschluss gerecht werden.

Dabei möchten wir besonders auf Personenkreise eingehen, welche durch Rassismus betroffen sind. Sie wollen wir dadurch erreichen, indem Sprecher*innen und andere Fuktionär*innen, aktiv Migs* ansprechen und empowern, sich für diverse Positionen in unseren Gliederungen zu bewerben und Posten aktiv einzunehmen, statt auf die Bewegung der Betroffenen zu hoffen. Des Weiteren wollen wir, die GRÜNE JUGEND Hessen, mit dem Inkrafttreten dieses Antrags ein offenes Gremium gründen, in dem alle Personen, die von sich sagen, dass sie ein Migrant*in bzw. Person mit Migrationshintergrund sind, teilnehmen können. Dieses Gremium hat, analog zu einem Safespace, die Aufgabe sich mit der Marginalisierung von Migrant*innen zu beschäftigen und wie mensch diese aufbrechen kann, sie aus sich heraus zu empowern, sich stärker mit den politischen Spielregeln des Feldes zu beschäftigen und auch dahingehend weiterzubilden.

Diese Kommunikationsplattform für Migs* bearbeitet unter anderem folgende Themen:

  • Wie hängt die soziale Klasse mit Rassismus zusammen?
  • Weshalb haben wir besonders mit negativen Narrativen zu kämpfen?
  • Wie mensch die GJ besser gestalten, damit sich Migs* besser angesprochen fühlen?

Wir als GRÜNE JUGEND Hessen sind uns der vielfältigen überschneidenden Diskriminierungsformen in unserer Gesellschaft bewusst und versuchen, beispielsweise durch die Zusammenarbeit der Migs* AG mit anderen Gremien und Arbeitskreisen, wie dem FIT* Gremium, diese Thematiken zu reflektieren.

Wir möchten zudem den Austausch untereinander, als auch mit anderen Verbänden in Bezug auf dieses Thema stärken, beispielsweise durch den regelmäßigen Austausch der Migs* mit anderen Landesverbänden und deren Migs*- Gruppen.

Die GRÜNE JUGEND Hessen setzt sich als Ziel, Menschen mit Migrationshintergrund in unserem Verband zu stärken und uns thematisch tiefergehenden und auf verschiedenen Art und Weisen, beispielsweise durch Workshops auf Landesmitgliederversammlungen, mit dieser Thematik zu beschäftigen.

Diese Mechanismen sollen alle 2 Jahre auf ihre Wirkung überprüft und ggf. angepasst werden. Dabei ist uns klar, dass wir nicht bereits im nächsten Zyklus die vollkommene Parität erreichen werden.

Beschlossen am 27.10.2019 auf der Landesmitgliederversammlung in Wetzlar.

LMV Oktober 2019: Förderung des Ausbaus der Windenergie in Hessen

Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, ist eine Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien unerlässlich. Es ist Kernaufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.

Die Bundesregierung führt in dem „Klimaschutzprogramm 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050“ [1] hier unter 3.4.1.2. (Ausbau der EE[Erneuerbaren Energien] auf 65 Prozent Anteil am Bruttostromverbrauch bis 2030) für die Errichtung neuer Windenergieanlagen einen allgemeinen Mindestabstand von 1000 m zu „reine[n] und allgemeine[n] Wohngebiete[n]“ und „dörfliche[n] Strukturen mit signifikanter Wohnbebauung“ an. Unter Berufung auf die Analyse des Umweltbundesamtes „Auswirkungen von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen“ (vgl. [2], Seite 22) halten wir diese Maßnahme nicht nur für unwirksam zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen (vgl. [3], Seite 22), sondern befürchten dass somit das Leistungspotenzial der Windenergie deutlich sinken würde, weil die verfügbaren Flächen um 20 bis 50 Prozent reduziert werden könnten (vgl. [2], Seite 6).

Die Grüne Jugend Hessen fordert daher die Hessische Landesregierung und insbesondere die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen (sollte es zu dieser Neuregelung in der jetzigen Form kommen) auf, innerhalb der ersten 18 Monate nach Inkrafttreten die Mindestabstandsregelung abzulegen (vgl. [1], Seite 36ff., 3.4.1.2., „opt out“).

Eine Mindestabstandsregelung, welche über den, aufgrund der sogenannten „optisch bedrängenden Wirkung“, wie sie in der Anleitung zum „Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“ des Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (vgl. [4], Seite 53) genannt wird, vorgesehenen Abstand der „3-fachen WEA[Windenergieanlagen]-Gesamthöhe“ hinausgeht, sollte den Ausbau der Windenergieanlagen in Hessen nicht verlangsamen– insbesondere, da wie in der Studie von Hübner und Pohl dargelegt (s. [3], Seite 22), es keinen bedeutenden Zusammenhang zwischen der Akzeptanz der Windenergieanlagen und deren Abstand nachweisen lässt. Deshalb ist auch der gegenwärtig geltende Abstand von 1000m zu „den in Plankarten festgelegten „Vorranggebieten Siedlungen““ kritisch zu hinterfragen.

Um darüber hinaus den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, setzen wir uns für eine Überprüfung der gegenwärtigen Regelungen bei der Zulassung von neuen Windenergieanlagen im Bereich Flugsicherung, Militär, Denkmalpflege und Arten- und Naturschutz ein.

Wie in der Umfrage der Fachagentur Windenergie an Land „Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie in Deutschland“ [5] benannt, sind beklagte Windenergieanlagen zwar nicht gesetzlich für eine Ausschreibung ausgeschlossen, allerdings ein finanzielles Wagnis, Neubauten werden damit verhindert. Außerdem geht aus der Studie hervor (vgl. Seite 3), dass bei ca. einem Viertel der beklagten Windenergieanlagen Arten- und Naturschutzanliegen der Klagegrund waren. Diese Fragen müssen im Vorfeld eines Planungsverfahrens geklärt werden.

Der Klimawandel stellt eine substanzielle Gefahr für die meisten Tier- und Pflanzenarten dar. Die dramatischen Folgen der Erderwärmung für Natur und Artenvielfalt müssen daher bei der Genehmigung von Windenergieanlagen stärker berücksichtigt werden.

Letztendlich muss sich vor allem die gesellschaftliche Akzeptanz der Windenergie verbessern. Ohne einen verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien scheint die Klimakatastrophe weiterhin unausweichlich.

Quellen:

[1] „Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050“

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzprogr-amm_2030_umsetzung_klimaschutzplan.pdf (zuletzt aufgerufen am 13. Oktober 2019)

[2] „Auswirkungen von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen“, Marie-Luise Plappert, Manuel Rudolph, Carla Vollmer für das Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/201-9-03-20_pp_mindestabstaende-windenergieanlagen.pdf (zuletzt aufgerufen am 13. Oktober 2019)

[3] „Mehr Abstand – mehr Akzeptanz? Ein umweltpsychologischer Studienvergleich“, Prof. Dr. Gundula Hübner, Dr. Johannes Pohl für die Fachagentur Windenergie an Land e.V.

https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Akzeptanz/FA-Wind_Abstand-Akzeptanz_Broschuere_2015.pdf (zuletzt aufgerufen am 13. Oktober 2019)

[4] „Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“ (Stand 15.01.2016)

https://www.hlnug.de/fileadmin/downloads/luft/Anleitung_Antragsunterlagen_Winden-ergieanlagen_Mai_2015.pdf(zuletzt aufgerufen am 17. Oktober 2019)

[5] „Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie in Deutschland“, Jürgen Quentin für die Fachagentur Windenergie an Land e.V.

https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/pressemitteilungen/2019/20190719_FA_Win-d_Branchenumfrage_beklagte_WEA_Hemmnisse_DVOR_und_Militaer.pdf(zuletzt aufgerufen am 8. Oktober 2019)

 

Beschlossen am 27.10.2019 auf der Landesmitgliederversammlung in Wetzlar.

LMV Oktober 2019: Solidarität mit Hausbesetzer*innen!

Die Versammlung möge beschließen, dass sich die GRÜNE JUGEND Hessen grundsätzlich – Ausnahmefälle darf es weiterhin geben – solidarisch mit Hausbesetzungen zeigt.

Gerade die aktuelle Besetzung des Backhauses in Frankfurt-Bockenheim, hinter der sogar ein Großteil der Bevölkerung steht, zeigt, dass Hausbesetzungen oft sehr sinnvoll sein können, wenn die Politik jeweils versagt hat. Mit dem Projekt der Backhaus-Besetzer*innen solidarisieren wir uns. Auch die AU in Frankfurt-Rödelheim ist ein Beispiel, wo das besetzte Haus unglaublich wichtig für soziale Vernetzungen, Subkultur und gesellschaftliches Engagement ist.

Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND Hessen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Hessen auf, sich auch solidarisch mit den Hausbesetzungen zu zeigen, wie dies bereits in der Stadtteilgruppe Bockenheim/Westend in Frankfurt durch einen Beschluss zum Backhaus geschehen ist.

Beschlossen am 27.10.2019 auf der Landesmitgliederversammlung in Wetzlar.

LMV Oktober 2019: Kein Fußbreit den Faschisten – den Rechtsruck bekämpfen

Aus hasserfüllten Gedanken werden hasserfüllte Worte. Aus hasserfüllten Worten werden hasserfüllte Taten. In diesem Sommer wurden wir wieder Zeug*innen dieser verhängnisvollen Eskalation. Auf den Mord an Dr. Walter Lübcke, den rassistischen Mordversuch in Wächtersbach und den antisemitischen Terroranschlag in Halle muss nun eine unmissverständliche Antwort der Politik folgen.

Breite Teile der Zivilgesellschaft haben schon lange vor dem dramatischen Rechtsruck gewarnt, politische Konsequenzen blieben jedoch aus.

Die Grüne Jugend Hessen identifiziert vier Aufgabenfelder, in denen umgehend gehandelt werden muss:

  1. Rechte Strukturen in Behörden: das sogenannte „Hannibal-Netzwerk“ ist nur das aktuellste Beispiel für rechtsextreme Keimzellen in den Sicherheitsbehörden. Notwendige tiefgreifende Reformen, unter anderem im Verfassungsschutz, stehen noch aus. Jahrelang praktizierte Ermittlungsmethoden, müssen grundlegend infrage gestellt werden, weshalb wir uns gegen das Führen von V-Leuten im rechtsextremen Bereich aussprechen. Behörden, in denen Reformen wirkungslos bleiben, müssen aufgelöst werden. Regelmäßige Fortbildungen zur Förderung von Toleranz, Vielfalt und demokratischen Werten müssen insbesondere für Beamt*innen in den Sicherheitsbehörden verpflichtend werden.
  2. Rechte Strukturen in der Gesellschaft: Verbotsverfahren gegen militante Gruppierungen der neurechten und neonazistischen Szene (z.B. Combat 18, Identitäre Bewegung) sind einzuleiten. Ermittlungsverfahren bei rechtsextremistisch motivierter Kriminalität dürfen nicht weiter eingestellt werden. Im Gegenteil: vor allem Straftaten im Internet (Hate-Speech, etc.) müssen endlich konsequent verfolgt werden, die Ermittlungsbehörden sind entsprechend auszustatten.
  3. Zivilgesellschaft stärken: antifaschistische zivilgesellschaftliche Akteur*innen und andere NGOs leisten einen elementaren Beitrag zur Bekämpfung rechter Ideologien in der Gesellschaft. Organisieren von Kundgebungen, Recherchearbeit, Ausstiegsprogramme oder die Ausbildung sogenannter „Stammtischkämpfer*innen“ sind nur ein kleiner Ausschnitt ihrer vielfältigen Initiativen. Diese unersetzliche Arbeit muss weiter gestärkt werden, dabei sollte auch auf mehr Regelförderungen gesetzt werden.
  4. Betroffenen helfen: Betroffene rassistischer und rechtsextremer Gewalt brauchen schnell, unbürokratisch und professionell Hilfe. Die Beratungsangebote müssen flächendeckend und bedarfsorientiert ausgebaut werden. Dabei muss auch die Zusammenarbeit von Polizei, wo Betroffene in der Regel zuerst auflaufen, und Beratungsangeboten verbessert werden.

Die GRÜNE JUGEND Hessen stellt fest, dass wir über den Grundsatz „Wehret den Anfängen“ längst hinaus sind. Alle demokratischen Parteien müssen von der kommunalen bis hin zur europäischen Ebene im Kampf gegen Rechtsextremismus entschlossen zusammenarbeiten. Das Hessische Landesprogramm „Hessen gegen Hetze“ bietet aus Sicht der GRÜNE JUGEND Hessen vielversprechende Lösungsansätze, welche jedoch auch schnellstmöglich in die Realität umgesetzt werden müssen.

Beschlossen am 27.10.2019 auf der Landesmitgliederversammlung in Wetzlar.

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18. Juni 2025

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