LMV November 2017: Ringschließung West-Nord Rhein-Main-Gebiet

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, die Landtagsfraktion mit einer Prüfung der Machbarkeit einer „Ringschließung West-Nord Rhein-Main-Gebiet“ im Schienenverkehr zu beauftragen. Zwar wird auch die Regionaltangente-West einen deutlichen Fortschritt des Ausbaus des ÖPNV im Rhein-Main-Gebiet darstellen, jedoch löst jene nicht eins der elementaren Probleme des ÖPNV im zweitgrößten Ballungsgebiet Deutschlands. Vor allem der Main-Taunus-Kreis und der Hochtaunuskreis benötigen schnelle Verbindungen zu benachbarten Kreisen und Großstädten. So sind die Städte Wiesbaden und Mainz aus den meisten Kommunen des mittleren, nördlichen und östlichen Main-Taunus-Kreises in 25 Minuten mit dem Auto erreichbar, die Fahrzeiten mit dem ÖPNV betragen jedoch zwischen einer Stunde und zwei Stunden. Ähnliches gilt für die Querverbindungen in den Wetteraukreis und die Verbindungen zwischen Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis. Dies ist nicht hinnehmbar, weshalb wir als GRÜNE JUGEND Hessen unsere Landtagsfraktion damit beauftragen mögen.

LMV November 2017: Sicherheit nicht gegen Datenschutz ausspielen!

Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, landläufig „Staatstrojaner“ genannt, ist eine sicherheitspolitische Maßnahme, die die Gefahr birgt, auf lange Sicht zu mehr Unsicherheit als zu Sicherheit zu führen. Zugleich bedeutet die Anwendung von Staatstrojanern auf Computern, Smartphones und Tablets einen für die eigene Person nicht nachvollziehbaren und extremen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre. Die GRÜNE JUGEND Hessen setzt sich für eine Politik der Bürger*innenrechte ein und wird dies weiter konsequent tun. Wir wollen eine effektive Sicherheitspolitik, die sich an rechtstaatlichen Vorgaben orientiert!

Aus den folgenden Gründen halten wir eine Einführung von Staatstrojanern für eine Gefahr:

  1. Auf Smartphones sind nahezu alle Informationen über eine Person gespeichert. Es können Bewegungsprofile, Gesundheitsprofile, private Bilder, Videos, Aufzeichnungen, alle Nachrichten und Beiträge abgegriffen werden. Staatstrojaner bzw. Quellen-TKÜ bedeutet vollen Zugriff auf diese Daten. Im Unterschied zur „klassischen TKÜ“, bei der die Nachricht auf dem Übermittlungsweg abgefangen werden kann, muss bei der Quellen-TKÜ an die „Quelle“ und dort abgespeicherte Inhalte gegangen werden. Dies liegt darin begründet, dass die Daten von Messengerdiensten „end-to-end“ verschlüsselt übertragen werden (z.B. bei WhatsApp, Telegram). Um aber an die Quelle – und somit an die noch oder wieder unverschlüsselten Nachrichten – zu gelangen, muss der Staat auf den „Kernbereich“ des technischen Gerätes mit vollen Administrator*innenrechten zugreifen, da die Bereiche sonst abgeschirmt werden. Damit besteht technisch notwendigerweise ein Vollzugriff auf die Quelle, d.h. alle Daten auf dem jeweiligen technischen Gerät können abgegriffen werden.
  2. Um an die notwendige Technik und Programme zu gelangen, muss der Staat Dritte (private Firmen oder Auftragnehmer) beauftragen. Aus dem gleichen Grund kann der Staat aber auch nicht eigenständig kontrollieren, was der Trojaner macht und zu welchen Funktionen er fähig ist. Aufgrund der Auslagerung an Private kann sich der Staat und können die mit der Technik arbeitenden Sicherheitsbehörden sich auch nie sicher sein, die vollständige Kontrolle über die eingesetzte Software zu besitzen. Hier entsteht folglich eine strukturell unvermeidliche Kontroll- und Sicherheitslücke.
    Der Einsatz des bisherigen Bundestrojaners Anfang des Jahrzehnts hat genau diese Kontroll-und Sicherheitslücke und die Folgen offengelegt: Der Bundestrojaner, welcher 2011 vom CCC überprüft werden konnte versandte unverschlüsselt zuvor abgegriffene Daten. Er schaffte also aktiv Datenlecks, die neben der beauftragten Firma noch weitere Dritte hätten nutzen können. Diese Datenlecks entstanden auch in den Behörden, deren Befehle an den Trojaner ebenfalls unsicher übermittelt wurden. Der Bundestrojaner schwächte also die Sicherheitsinfrastruktur von Behörden, anstatt mehr Sicherheit zu schaffen.
  3. Um einen Trojaner auf ein Gerät aufzuspielen braucht es sog. Zero-Day-Exploits, also Sicherheitslücken in den betroffenen Programmen auf einem Gerät, z. B. im Betriebssystem eines Smartphones. Für diese Sicherheitslücken existiert bereits jetzt ein grauer bzw. schwarzer Markt. Dieser wurde und wird durch Staaten, die Sicherheitslücken „einkaufen“, nur noch mehr gestärkt – zulasten der Verbraucher*innen und Endgerätnutzer*innen. Gleichzeitig verlieren staatliche Behörden das institutionelle Interesse daran, diesen Markt zu bekämpfen und Sicherheitslücken zu schließen. Die informationelle Sicherheit („Cyber-Sicherheit“) zu verbessern steht somit dem institutionellen Interesse von Polizei- und Geheimdiensten, welche mit Staatstrojanern arbeiten, entgegen. Staatstrojaner schwächen somit die Sicherheit von Informationssystemen. Die weltweit verheerende Schadsoftware Wannacry nutzte eine solche Lücke, deren Existenz vom US-Geheimdienst NSA verschwiegen und genutzt worden war.
    „Cybersicherheit“ oder die Sicherheit informationeller Systeme ist essentiell. Bereits beim derzeitigen Stand der Digitalisierung war z. B. Wannacry nicht nur in der Lage, die IT-Infrastruktur zahlreicher Unternehmen und die zentrale Infrastruktur der deutschen Bahn zu beschädigen, sondern auch beispielsweise das Gesundheitssystems von Großbritannien, den NHS. Die Vernetzung und Digitalisierung wird absehbar weiter drastisch zunehmen. Damit steigt auch unweigerlich die Anfälligkeit aller Gesellschaftsbereiche für informationelle Attacken.
  4. Wir als junge Menschen wollen Politik langfristig und damit auch unsere Zukunft gestalten. Langfristig stehen beim Thema Staatstrojaner dem kurzfristigen Sicherheitsgewinn einer vollständigen Durchleuchtung weniger sog. Gefährder*innen große Gefahren für alle im Zusammenhang mit der informationellen Sicherheit gegenüber. Deshalb ist eine staatliche Förderung von Sicherheitslücken, um als Staat Schadsoftware einsetzen zu können, eine Maßnahme, welche Sicherheit zwar vorgaukelt, aber de facto zu mehr Unsicherheit führen kann.
    Die Quellen-TKÜ stellt in ihrer sicherheitspolitischen Dimension auch einen Eingriff den Schutzbereich des Grundrechts der informationellen Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG dar. Fraglich ist, ob und mit welchen Begründungen dieser Eingriff dann gerechtfertigt werden kann.
  5. Wir sehen die akuten Bedrohungen und neuen Bedrohungsformen der Gesellschaft. Sowohl in rechten Kreisen, als auch in der islamistischen und salafistischen Szene wird der offenen Gesellschaft und den demokratischen und emanzipatorischen Errungenschaften der Kampf angesagt. Diesem gilt es sich – auch mit Hilfe der Sicherheitsbehörden – entgegenzustellen. Dabei darf jedoch Sicherheit nicht gegen Datenschutz und durch Grundrechte garantierte Freiheiten ausgespielt werden. Die GRÜNE JUGEND Hessen befürwortet deswegen eine bessere personelle Ausstattung der Polizeibehörden, eine bessere technische Ausstattung und Ausbildung und die konsequente, an rechtsstaatlichen Prinzipien orientierte Durchführung der bereits gesetzlich im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung verankerten Polizeimaßnahmen. Die weiteste Ausreizung des Grundgesetzes kann nicht Maßgabe grüner Sicherheitspolitik sein.

Die GRÜNE JUGEND Hessen sieht im Vorschlag für das Hessische Verfassungsschutzgesetz eine deutlich rechtsstaatlichere Version der Quellen-TKÜ. Der doppelte Richter*innenvorbehalt, der hier vorgesehen ist, wäre für die Bundesgesetze zum BKA dringend nötig. Aus den im Antrag beschriebenen Gründen sehen wir aber die Quellen-TKÜ generell kritisch. Sollte die Quellen-TKÜ in Hessen Bestandteil des Maßnahmenkatalogs der Sicherheitsbehörden werden, fordern wir zusätzlich ein Verbot von Zusammenarbeit mit Firmen, die ihre Systeme nicht nur an den Staat, sondern auch an autoritäre und totalitäre Systeme oder Gruppierungen liefern, um die Wirkungen der Quellen-TKÜ auf die Sicherheitsinfrastruktur abzumildern.

LMV November 2017: Gesellschaft stärken – Ehrenamt fördern

Das Ehrenamt ist eine der wichtigsten Stützen in einer demokratischen Gesellschaft. Sei es die Organisation von Straßenfesten, das Aufrechterhalten der Freiwilligen Feuerwehren oder die Pflege von Kulturgut. All dies wäre ohne Ehrenamt nicht möglich.

Zurzeit ist aber ein immer größerer Rückgang von Ehrenamtlichen zu erkennen. Vereine müssen sich zusammenschließen oder sogar auflösen. Dies kann mit der Zeit eine Gefahr für die gesamte Gesellschaft darstellen, wenn die Freiwillige Feuerwehr nicht mehr kommt. Insbesondere junge Leute sind selten im Ehrenamt und in Vorständen von Vereinen und Organisationen anzutreffen und wo der Nachwuchs fehlt, ist das Ende nicht mehr weit. Dies sieht man an der hohen Anzahl an aufgelösten Vereinen, insbesondere auf dem Land.

Um diesen Rückgang zu bremsen ist insbesondere die Politik gefragt. Die GRÜNE JUGEND Hessen setzt sich deshalb für weniger Regulierungen und eine breitere Förderung des Ehrenamts ein.

Dies muss insbesondere auch die Unterstützung von Arbeitnehmer*innen und Student*innen beinhalten, da einige Bereiche des Ehrenamts nur während der Arbeitszeit zu regeln sind.

LMV November 2017: Pro Choice! Für ein selbstbestimmtes Recht auf den weiblichen Körper

Sexuelle und körperliche Selbstbestimmung sind wichtige, wenn nicht die wichtigsten Themen des Feminismus. Weltweit haben Frauen über viele Jahrzehnte dafür gekämpft, frei wählen zu können, wen sie lieben, wie sie aussehen wollen und was sie arbeiten, ohne dafür be- oder gar verurteilt zu werden. Nicht zuletzt ging es in diesen Kämpfen auch darum, im Falle einer ungeplanten Schwangerschaft darüber entscheiden zu können, ob man das Kind bekommen möchte – oder nicht. Die Gründe für diese Entscheidung sind ebenso vielfältig wie irrelevant, denn es ist die Frau, welche das Kind austrägt und anschließend eine umfängliche Verantwortung übernehmen muss und nicht der Erzeuger oder gar die Gesellschaft.

Für die GRÜNE JUGEND steht fest: Frauen, welche eine Schwangerschaft nicht fortsetzen wollen, sollen frei und unabhängig entscheiden dürfen, einen professionellen Abbruch durchführen zu lassen – ohne, dass dadurch für sie Kosten entstehen. Die Realität jedoch sieht anders aus: noch immer existiert der Paragraph 218 StGB, welcher – zumindest formal – die Unterbrechung einer Schwangerschaft unter Strafe stellt. Praktisch bleibt die Strafverfolgung aufgrund des Zusatzes in Paragraph 218a aus, das Geschmäckle bleibt jedoch. Dies wird nicht zuletzt verdeutlicht durch das in Paragraph 219a festgelegte Werbeverbot, welches das Bekanntmachen bzw. „Bewerben“ von Ärzt*innen, welche Abtreibungen durchführen, unter Strafe stellt. Genau das ist gerade in Gießen der Fall: Weil eine Ärztin auf ihrer Internetseite öffentlich über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen informiert, steht sie nun vor Gericht. Wir drücken unsere Solidarität mit ihr aus! Gerade solche Fälle schrecken viele Mediziner*innen ab, überhaupt erst die Kenntnisse in diesem Bereich zu erwerben und im Falle eines Falles für Abtreibungen zur Verfügung zu stehen. In Deutschland gibt es nicht zuletzt deshalb viele Gebiete, in denen es im Umkreis von 100km kein medizinisches Personal für entsprechende Eingriffe gibt.

So ist Abtreibung noch immer ein Tabuthema, mit dem eine starke Stigmatisierung der Frauen* und Mädchen einhergeht, welche sie durchführen, und darüber hinaus ergeben sich räumliche Barrieren. Einige Frauen treibt dies in illegale Formen des Schwangerschaftsabbruchs, welche mit großen körperlichen Gefahren verbunden sind und auch psychisch eine Belastung weit über das professionelle Verfahren hinaus darstellen: Es handelt sich bei den Restriktionen und der Tabuisierung rund ums Thema Abtreibung um konservativ-fundamentalistische, patriarchale Muster, welche aufzulösen sind.

Dazu gehört eine angemessene, kritische und v.a. ungebundene Bildungsarbeit in und jenseits von Schule, der freie Zugang zu Verhütungsmitteln und auch die freie Wahl des*der Ärztin, welche einen Abbruch durchführen soll, aber auch die bedingungslose Kostenübernahme für den Eingriff. Insbesondere jedoch muss der Paragraph 218 sowie 219 StGB, welcher unter Tötungsdelikte fällt, abgeschafft werden. Die GRÜNE JUGEND Hessen richtet hiermit ihren Appell an die GRÜNE Bundestagsfraktion: Fordert mit uns gemeinsam eine moderne Abtreibungspolitik, welche einem modernen Frauen*-bild gerecht wird!

LMV November 2017: Einrichtung von spezialisierten Notaufnahmen für Vergewaltigungs- und Missbrauchsopfer in Hessen

In vielen großen Städten wie München oder Berlin haben die Notaufnahmen in den Krankenhäusern spezialisierte Ärzt*innen für Vergewaltigungs- und Missbrauchsopfer. Wenn von Ärzt*innen vermutet wird, dass ein*e Patient*in vergewaltigt oder körperlich missbraucht wurde oder speziell ein Vergewaltigungsopfer oder Missbrauchsopfer ins Krankenhaus kommt, fehlen oftmals spezialisierte Ärzt*innen, die die Ausbildung zur Betreuung solcher Patient*innen haben.

Vor allem bei Kindesmissbrauch kann ein*e „normal“ ausgebildete*r Ärzt*in keine weitergehenden Untersuchungen sowie für das Gericht und Behörden wichtige Gutachten erstellen. Auch bei sexuell missbrauchten Opfern fehlt oftmals eine juristisch korrekte Dokumentation, sodass viele Beweise vor Gericht fehlen.

Wir fordern Weiterbildungsmaßnahmen für alle Ärzt*innen um eine richtige und für die Opfer wichtige Dokumentation jederzeit zu ermöglichen. Darüber hinaus ist für die GRÜNE JUGEND Hessen klar: Jede kreisfreie Stadt und jeder Kreis in Hessen braucht mindestens ein Krankenhaus mit spezialisierter Notaufnahme für Opfer sexueller und körperlicher Gewalt!

LMV November 2017: Keine Gesundheitsschädigungen in Schulen

Im Chemieunterricht gibt es wichtige Experimente, um den Schüler*innen interdisziplinär Prinzipien und essentiellen Lehrstoff nahezubringen. Dabei gibt es einige Versuche, bei denen mit Gefahrstoffen oder generell gesundheitsschädlichen Stoffen gearbeitet wird. Alle Lehrer*innen müssen deshalb bei der Unterrichtsvorbereitung eine Sicherheitsanalyse erstellen. Dazu benutzen sie oftmals die hessische Chemikalien- und Experimentdatenbank „HessGiss“, die sämtliche Chemikalieninformationen sowie Sicherheitsanalysen von vielen Experimenten hat und somit den Lehrer*innen viel Arbeit abnimmt.

Die GRÜNE JUGEND Hessen unterstützt deshalb einen ständigen Ausbau der Datenbank, um die Gesundheit und die Sicherheit der Schüler*innen in Hessen zu gewährleisten.

In vielen hessischen Städten gibt es noch Lehreinrichtungen mit hormonschädlichen, giftigen sowie krebserregenden Baustoffen (beispielsweise Asbest). Wir fordern deshalb Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten in den Schulen. Dennoch sehen wir, dass die Qualität des Unterrichtes und das Schulklima sich dadurch verschlechtert, dass bei Sanierungen die gesamte Schule in Container umziehen muss.

Die GRÜNE JUGEND Hessen fordert deshalb bei Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten in Schulen Planungskonzepte, die möglichst wenig negative Auswirkungen auf den Unterricht haben und gleichzeitig die Sicherheit der Schüler*innen garantieren.

Mach mit!

News



16. Juli 2025

Pressemitteilung 2025-08: Einschüchterungstaktik der Jungen Union: Minderjährige Schülerin wird wegen Kritik an JU verbal bedrängt – GRÜNE JUGEND Hessen fordert Konsequenzen

Eine 17-jährige Schülerin kritisiert in einem Artikel ihrer Online-Schülerzeitung die Praktiken der Jungen Union. Daraufhin wird sie von einer Gruppe von Mitgliedern der Jungen Union direkt vor ihrer Schule abgefangen und verbal bedrängt. Am 4. Juli 2025 veranstaltete die Junge Union im Main-Taunus-Kreis eine sogenannte „Schulverteilaktion“ in unmittelbarer Nähe des Graf-Stauffenberg-Gymnasiums in Flörsheim. Unter dem […]

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18. Juni 2025

Pressemitteilung 2025-07: Abschiebung ist keine Lösung – GRÜNE JUGEND Hessen fordert sofortigen Kurswechsel in der Asylpolitik

Die GRÜNE JUGEND Hessen kritisiert die aktuelle Abschiebepolitik der Bundesregierung und der hessischen Landesregierung scharf. Abschiebungen, ob nach Afghanistan, in sogenannte „sichere Drittstaaten“ oder innerhalb der Europäischen Union, stehen für eine Politik der Ausgrenzung, die Menschenrechte systematisch untergräbt und das individuelle Leid hinter bürokratischen Zahlen versteckt.„Jeder Mensch hat ein Recht auf Schutz, Sicherheit und ein […]

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17. Juni 2025

Gemeinsame Pressemitteilung der GEW Hessen & GRÜNEN JUGEND Hessen: Massive Gefahr für Studium, Forschung und Beschäftigung: GRÜNE JUGEND Hessen und GEW fordern Verhandlungen über Hochschulpakt ohne Kürzungen

Die geplanten Einschnitte im Hessischen Hochschulpakt 2026–2031 bedrohen die Zukunft hessischer Hochschulen. Nach Angaben der Hochschulpräsidien entstehen über die Paktlaufzeit hinweg Defizite von rund einer Milliarde Euro. Bereits in den Jahren 2026 und 2027 wird das Budget, trotz jährlich steigender Personalkosten, um über 60 Mio. € gegenüber 2025 sinken. Dies stellt eine strukturelle Unterfinanzierung dar, mit […]

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